Unsere Leistungen
Wir bieten Ihnen einen erstklassigen Service, der weit über den Verkauf und die Beratung hinaus geht.
Ersatzteilservice
Wir verfügen über eine große Auswahl an Ersatzteilen für Schornsteinanlagen und können die gängigsten Teile direkt aus unserem Lager liefern oder bei den Herstellern bestellen.
Unsere erfahrenen Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei der Suche nach den richtigen Ersatzteilen für Ihre Schornsteinanlage zu unterstützen. Wir achten darauf, nur hochwertige Materialien und Ersatzteile zu verwenden, um eine optimale Funktionsfähigkeit und Sicherheit zu gewährleisten.
Kundendienst
Unsere erfahrenen Techniker kümmern sich um die Wartung und Instandhaltung Ihrer Holz- und Pelletöfen und sorgen dafür, dass diese stets einwandfrei funktionieren.
Sie werden regelmäßig extern geschult, um stets auf dem neuesten Stand der Technik zu sein und ihr Fachwissen zu vertiefen und zu erweitern. So können wir Ihnen als Kunden jederzeit einen fachgerechten und kompetenten Service anbieten.
G 607-Prüfung der Gasanlage in Wohnmobilen
Verbraucher sollten Flüssiggas-Anlagen in Wohnmobilen alle zwei Jahre von zertifizierten Sachkundigen prüfen lassen. Diese Prüfungen erfolgen auf Basis des DVGW-Arbeitsblattes G 607, das die Anforderungen an die Anlage und die einzuhaltenden Fristen regelt. Deshalb spricht man auch vereinfachend von der „G 607-Prüfung“ oder einer „Gasprüfung G 607“. Fahrzeugbetreiber tragen die Verantwortung für die Sicherheit der Gasanlage an Bord. Von einer gültigen G 607-Prüfbescheinigung profitieren sie in mehrfacher Hinsicht: So dient diese insbesondere im Schadensfall gegenüber der Versicherung als Sorgfaltsnachweis, der den einwandfreien Zustand der Flüssiggas-Anlage im Wohnmobil dokumentiert. Ebenfalls wichtig für einen unbeschwerten Urlaub: Viele Campingplatz-Betreiber verlangen von ihren Gästen eine gültige Prüfbescheinigung als Voraussetzung für die Anmietung eines Stellplatzes.
G 608-Prüfung der Flüssiggas-Anlage in Freizeitbooten
Ab aufs Wasser – im Frühling und Sommer freuen sich die Besitzer von Freizeitbooten und Yachten auf unbeschwerte Ausflüge. Wer länger unterwegs ist, schätzt es besonders, an Bord mit Hilfe einer Flüssiggas-Anlage kochen und heizen zu können. Unbedingt beachten sollten Bootsfans dabei folgende Spielregeln: Die Gasanlage muss spätestens alle zwei Jahre von einem Sachkundigen geprüft werden. Stolze Neubesitzer weist der DVFG zudem darauf hin: Auch vor der ersten Inbetriebnahme ist die Prüfung durch einen Sachkundigen nach G 608 notwendig – es sei denn, dem Boot lag beim Kauf eine Bescheinigung bei, die die Übereinstimmung der Anlage mit den Anforderungen der DIN EN ISO 10239 bestätigt. Wurde an der Flüssiggas-Anlage etwas verändert oder gar umgebaut, muss ihre Sicherheit vor der erneuten Nutzung ebenfalls zunächst von einem Sachkundigen bestätigt werden. Nicht als Veränderung zählt dabei der Wechsel der Gasflasche.